Agbs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nina Rühr und Martin Hagler SINN MEDIA GbR

1. Allgemeines

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Nina Rühr und Martin Hagler SINN MEDIA GbR (nachfolgend: „SINN MEDIA“ genannt) und dem Vertragspartner gelten für alle Angebote und Leistungen von SINN MEDIA im Zusammenhang mit der Herstellung von Film, Content, Design oder sonstigen Leistungen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Der Vertragspartner kann diese AGBs jederzeit unter der Webadresse www.sinn-media.de aufrufen und abspeichern.

1.2. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen vom Vertragspartner finden keine Anwendung, es sei denn, SINN MEDIA hat deren Geltung schriftlich zugestimmt. 

1.3. Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und SINN MEDIA und finden auch dann Anwendung, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen wird.

1.4. SINN MEDIA behält sich vor, diese Vertragsbedingungen zu ändern. Die geplanten Änderungen wird SINN MEDIA dem Vertragspartner spätestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen. Wenn der Vertragspartner der Änderung nicht innerhalb von drei Wochen widerspricht, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Vertragsbedingungen. Auf diese Wirkung eines fehlenden Widerspruchs wird SINN MEDIA bei Mitteilung der Änderung hinweisen.

2. Vertragsschluss

2.1. SINN MEDIA bietet dem Vertragspartner die Herstellung der in dem Angebot näher bezeichneten Leistungen mit den dort genannten Merkmalen und Konditionen an. Aufwendigere Vorleistungen, die SINN MEDIA im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Vertragspartners erbringt, können dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.

2.2. Mit schriftlicher Annahme dieses Angebots durch den Vertragspartner kommt eine Vereinbarung mit den in dem Angebot angegebenen Vertragsinhalten sowie zu diesen Vertragsbedingungen zustande.

2.3. Im Falle einer Abweichung der Regelungen in dem Angebot von den nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten die Regelungen in dem Angebot. Im Übrigen finden diese Vertragsbedingungen Anwendung.

3. Leistungsumfang und Abwicklung 

3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der darin festgelegten Produkt- oder Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/ oder nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Die von SINN MEDIA übersandten Entwürfe und Konzepte sind verbindlich, sobald sie vom Vertragspartner freigegeben worden sind. Die vom Vertragspartner benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen vom Vertragspartner rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Vor­la­gen, Da­tei­en und sons­ti­ge Ar­beits­mit­tel, die SINN MEDIA er­stellt, um die nach dem Ver­trag ge­schul­de­te Leis­tung zu er­brin­gen, blei­ben Ei­gen­tum von SINN MEDIA. SINN MEDIA ist we­der zur He­raus­ga­be noch zur Auf­be­wah­rung ver­pflich­tet. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat SINN MEDIA für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Die Angebote bzw. Kostenvoranschläge von SINN MEDIA sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten das Angebot übersteigen, wird SINN MEDIA den Vertragspartner auf die höheren Kosten hinweisen und ihm ggf. ein aktualisiertes Angebot zukommen lassen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Vertragspartner genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen einer angemessenen Frist nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.

3.2. Jegliche zu beachtende Style/CI-Richtlinien und Logos des Vertragspartners, die relevant für die Produktion sind, sind unmittelbar nach Angebotsannahme in dem mit SINN MEDIA vereinbarten Format anzuliefern.

3.3. Zu Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, ist SINN MEDIA nicht verpflichtet. Sofern der Vertragspartner nach Vertragsschluss Änderungswünsche hat, wird SINN MEDIA dem Vertragspartner ein aktualisiertes Angebot unter Berücksichtigung dieser Änderungswünsche zukommen lassen. Sofern der Vertragspartner binnen eines Zeitraums von einer Woche nach Zugang des veränderten Angebots dieses annimmt oder nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht, wird SINN MEDIA die Leistungen mit den Änderungen erbringen. Nimmt der Vertragspartner das veränderte Angebot binnen des Zeitraums ausdrücklich nicht an, so gilt die ursprüngliche Vereinbarung unverändert fort. 

3.4. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von SINN MEDIA schriftlich zu bestätigen. Befindet sich SINN MEDIA in Verzug, so kann der Vertragspartner vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er SINN MEDIA schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.5. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und von SINN MEDIA nicht zu vertretende Umstände entbinden sie von der Einhaltung der Fristen und Termine für die Dauer der Beeinträchtigung aufgrund höherer Gewalt bzw. der Betriebsstörung. Bei Verzögerungen, die durch Vertragspartner verursacht werden, z. B. durch eine fehlende oder verzögerte Rückmeldung zu einer Schnittfassung oder bei Konzeptionsabstimmungen oder einer verzögerten Lieferung von Material durch den Vertragspartner wird SINN MEDIA von der Einhaltung auch verbindlich zugesagter Liefertermine befreit. In allen Fällen nach dieser Ziffer ist der Vertragspartner insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. 

3.6. SINN MEDIA wird beim Abschluss aller für die Durchführung der Produktion erforderlichen Verträge im eigenen Namen handeln. SINN MEDIA ist nicht berechtigt, den Vertragspartner gegenüber Dritten zu vertreten bzw. Verpflichtungen im Namen vom Vertragspartner einzugehen. 

3.7. SINN MEDIA kann die Leistungserbringung ganz oder zum Teil durch Dritte durchführen lassen. SINN MEDIA haftet in diesem Fall weiterhin für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und erteilt Aufträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

4. Abnahme

4.1. SINN MEDIA wird dem Vertragspartner zunächst eine erste Fassung der Produktion bzw. Leistungsgegenstand zur Verfügung stellen. Der Vertragspartner kann sodann innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder in Textform einmal seine gesammelten Änderungswünsche (Feedback-/ Korrekturschleife) mitteilen. Möglich sind nur solche Änderungswünsche, die sich im Rahmen der Postproduktion realisieren lassen (z. B. Schnittänderungen) und die nicht im Widerspruch zu den in dem Angebot vereinbarten Merkmalen der Produktion stehen. Alle Elemente der abgelieferten ersten Fassung, die in der Feedback-/Korrekturschleife nicht angesprochen werden gelten als abgenommen. Sonstige Änderungswünsche können von SINN MEDIA gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten durch den Vertragspartner vorgenommen werden. 

4.2. Nach Einarbeitung der zu berücksichtigenden Änderungswünsche wird SINN MEDIA die ggf. überarbeitete Produktion dem Vertragspartner zur Endabnahme vorlegen. Der Vertragspartner hat die Produktion unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, abzunehmen. Eine Verweigerung der Abnahme ist nur möglich, wenn die Produktion technische Mängel oder nicht die vereinbarten Merkmale aufweist und hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Äußert sich der Vertragspartner innerhalb des genannten Zeitraums nicht, gilt die Produktion als abgenommen.

5. Rechteübertragung

5.1. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, überträgt SINN MEDIA dem Vertragspartner mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das einfache Nutzungsrecht der Produktion bzw. Leistungsgegenstände für den vereinbarten Verwendungszweck. Dieses einfache Nutzungsrecht ist nach Absprache mit SINN MEDIA von dem Vertragspartner auf Dritte übertragbar. Für die Rechte an einer etwaig mit der Produktion verbundenen Musik und/oder Sprecheraufnahmen gilt die im Angebot separat vereinbarte Nutzungsvereinbarung. Sofern abweichend hiervon nach dem Angebot nur einzelne Rechte übertragen werden sollen, ist deren jeweiliger Umfang im Zweifel so zu verstehen, wie er nachfolgend bei den jeweiligen Nutzungsarten aufgeführt ist.

5.1.1. Die Vorführungsrechte (Theater-/Kinorechte), d. h. das Recht, die Produktion ganz oder in Teilen beliebig oft durch öffentliche Vorführungen in Filmtheatern und sonstigen dafür geeigneten Örtlichkeiten öffentlich wahrnehmbar zu machen, unabhängig von der technischen Ausgestaltung des Vorführsystems.

5.1.2. Das Senderecht, d. h. das Recht, die Produktion beliebig oft durch analoge und/oder digitale Funksendungen oder ähnliche technische Einrichtungen ganz oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies gilt für alle möglichen Sendeverfahren, Bandbreiten und Auflösungsstandards und umfasst insbesondere auch eine Kabelweitersendung und Multiplexing. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform des Sendeunternehmens, der Finanzierungsweise der Fernsehanstalt oder der Gestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Sender und Empfänger.

5.1.3. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (Abruf- und Online-Recht), d. h. das Recht, Nutzern die Produktion mittels analoger, digitaler oder anderweitiger Datenübertragung oder -speicherung, mit oder ohne Zwischenspeicherung, drahtlos oder drahtgebunden, derart zur Verfügung zu stellen, dass diese die Produktion auf jeweils individuellen Abruf von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl mittels Fernseh-, Computer-, Tablet-, Mobiltelefon- oder sonstigen Geräten empfangen und/oder zeitlich befristet  oder dauerhaft abrufen können. Umfasst ist insbesondere auch die Nutzung im Rahmen von Social-Media Plattformen (wie z. B. YouTube, Vimeo, Facebook, Instagram, LinkedIn). 

5.1.4. Das Videogrammrecht, d. h. das Recht zur gewerblichen oder nicht-gewerblichen, teilweisen oder vollständigen Vervielfältigung und Verbreitung (Verkauf, Vermietung, Leihe etc.) der Produktion auf Bild-Tonträgern aller Art (Videogramme) zum Zwecke der nichtöffentlichen Wiedergabe in vorgegebener oder individuell zu gestaltender Abfolge und/oder einschließlich der Möglichkeit einer interaktiven Nutzung durch den Nutzer.

5.2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von SINN MEDIA, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Vertragspartner oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SINN MEDIA und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. 

5.3. Für die Nutzung von Leistungen von SINN MEDIA, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von SINN MEDIA erforderlich. Dafür steht SINN MEDIA und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

5.4. SINN MEDIA bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht im Angebot eingeräumt wird, berechtigt, die Produktion und das Material im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Vorschläge des Vertragspartners oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

5.5. SINN MEDIA behält das Eigentum an der Produktion bzw. an dem Material, einschließlich des Rohmaterials. Sofern nicht gesondert im Angebot vereinbart, hat der Vertragspartner kein Recht auf Erhalt des Rohmaterials.

5.6. Bei gegebenenfalls durch den Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner hat SINN MEDIA von allen An­sprü­chen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

5.7. Darüber hinaus gehende Rechte werden nicht übertragen, sofern nicht gesondert vereinbart und vergütet.

6. Kopien und Aufbewahrung

6.1. SINN MEDIA darf sich Kopien der Produktion bzw. der Leistungsgegenstände für eigene Werbezwecke herstellen und diese vorführen, nachdem es seitens des Vertragspartners im Einsatz ist.

6.2. Das Original Bild- und Tonmaterialien (Rohdaten) sowie etwaige für die Ergänzung oder auch Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden von SINN MEDIA für zwei Jahre kostenlos eingelagert. 

7. Garantien, Rechteverteidigung

7.1. SINN MEDIA garantiert, dass sie sämtliche nach dieser Vereinbarung zu übertragende Rechte zur Nutzung der Produktion von Urhebern und Beteiligten, insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte Dritter, erworben hat bzw. erwerben wird. Die Garantie umfasst nicht die Rechte an Materialien und Inhalten, die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden. Ebenso umfasst die Garantie nicht die Rechte von Personen, die dem Vertragspartner zuzuordnen sind, z. B. Rechte des Vertragspartners, der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Kunden des Vertragspartners oder sonstiger Personen, von denen Aufnahmen auf Wunsch vom Vertragspartner angefertigt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. SINN MEDIA haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Vertragspartner – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird SINN MEDIA wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Vertragspartner SINN MEDIA schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, SINN MEDIA bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Vertragspartner stellt SINN MEDIA hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

7.2. SINN MEDIA kann nach freier Wahl, die von ihr nach dieser Vereinbarung übertragenen Rechte selbst verteidigen oder dem Vertragspartner die Verteidigung übertragen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Rechte ohne Absprache mit SINN MEDIA zu verteidigen oder Vergleiche abzuschließen, Anerkenntnisse abzugeben etc. SINN MEDIA ist bei Verstoß gegen die vorangegangene Regelung nicht verpflichtet, Vertragspartner Kosten oder Schäden zu ersetzen.

7.3. Der Vertragspartner wird SINN MEDIA zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird SINN MEDIA von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von SINN MEDIA wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

8. Gewährleistung

8.1. SINN MEDIA gewährleistet, dass die Produktion die vereinbarten Merkmale aufweist und technisch mangelfrei ist, insbesondere eine einwandfreie Ton- und Bildqualität aufweist. Künstlerisch-ästhetische Gesichtspunkte oder Fragen des Geschmacks können keinen Mangel begründen.

8.2. Falls die gelieferte Produktion nicht die vereinbarten Merkmale aufweist oder technisch mangelhaft ist, hat der Vertragspartner dies unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung/Leistung durch SINN MEDIA schriftlich unter Beschreibung des Mangels SINN MEDIA mitzuteilen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Im Falle eines gemeldeten Mangels ist SINN MEDIA berechtigt, die Produktion innerhalb einer angemessenen Frist zwei Mal nachzubessern oder neu herzustellen. Gelingt es SINN MEDIA nicht, die Produktion mit den vertraglich vereinbarten Merkmalen mangelfrei herzustellen, ist der Vertragspartner zur Herabsetzung der Vergütung berechtigt. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen steht dem Vertragspartner auch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

8.3. Es obliegt dem Vertragspartner, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. SINN MEDIA ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. SINN MEDIA haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Vertragspartner nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Vertragspartner vorgegeben oder genehmigt wurden.

8.4. Der Vertragspartner nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass SINN MEDIA für die Produktion keine Versicherung abgeschlossen hat. SINN MEDIA kann auf Wunsch und Kosten von dem Vertragspartner eine Film- bzw. Projektversicherung abschließen, deren Bestandteile mit dem Vertragspartner abzustimmen sind.

9. Haftung

9.1. SINN MEDIA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

9.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet SINN MEDIA – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten, d. h. Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Sach- oder Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

9.3. Soweit die Haftung von SINN MEDIA gemäß den vorstehenden Bedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SINN MEDIA.

9.4. Die Haftung von SINN MEDIA wegen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen übernommener Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5. Der Vertragspartner darf eventuelle Ansprüche gegen SINN MEDIA nur mit dessen schriftlicher Zustimmung abtreten.

9.6. Jegliche Haftung von SINN MEDIA für Ansprüche, die auf Grund der von SINN MEDIA erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Vertragspartner erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn SINN MEDIA ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet SINN MEDIA nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Vertragspartners oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Vertragspartner hat SINN MEDIA diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 

9.7. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von SINN MEDIA. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

10. Zahlungsbedingungen

10.1. Die Preise von SINN MEDIA gelten vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung in Euro und verstehen sich, soweit gesetzlich zulässig, als Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe, zusätzlich berechnet.

10.2. Das Entgelt für die Leistungen von SINN MEDIA ist kostenfrei in voller Höhe ohne Abzüge binnen sieben Tagen (Zahlungseingang) nach Rechnungsstellung auf das auf den Geschäftsunterlagen von SINN MEDIA genannte Konto zu überweisen. 

10.3. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung unverzüglich nach Leistungserbringung zu zahlen. Bei Neukunden, länger andauernden Projekten oder Projekten mit höheren Produktionskosten behält sich SINN MEDIA die Erstellung von Teil- und Vorabrechnungen vor. Der Honoraranspruch von SINN MEDIA entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. 

10.4. Für den Fall, dass die Zahlungen einer Quellensteuer unterliegen sollten, wird diese vom Vertragspartner getragen und der einbehaltene Betrag SINN MEDIA entsprechend erstattet. Die Parteien werden jedoch alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen der Besteuerung so gering wie möglich zu halten (z. B. durch Freistellung, Anrechnung, Pauschalierung, Abzug, Erlass etc.) und insbesondere sich alle dafür erforderlichen Dokumente zur Verfügung stellen.

10.5. Gegenüber Forderungen von SINN MEDIA kann der Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit dieses auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Der vorstehende Satz gilt nicht, sofern der Vertragspartner ein Verbraucher ist. Die Aufrechnung durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

10.6. Zu einer Abrechnung oder Information über die Produktionskosten ist SINN MEDIA nicht verpflichtet.

10.7. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des Zahlungsverzugs, SINN MEDIA die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Rügt der Vertragspartner, der Auftrag sei nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden, so tritt die Fälligkeit des Entgelts bzw. bei vereinbarter Ratenzahlung der letzten Rate erst mit der Behebung des gerügten Mangels ein, wenn SINN MEDIA diesen entweder anerkannt hat oder im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die Berechtigung der Rüge in der das entsprechende Verfahren abschließenden Entscheidung festgestellt wird. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von SINN MEDIA nicht anerkannten Gegenansprüche des Vertragspartners nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners kann SINN MEDIA sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Vertragspartner abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist SINN MEDIA nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

10.8. SINN MEDIA behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden. 

10.9. Einwendungen gegen Abrechnungen von SINN MEDIA sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 2 Wochen nach Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Alle Leistungen von SINN MEDIA, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von SINN MEDIA und können von SINN MEDIA bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückverlangt werden.

11.2. SINN MEDIA behält sich das Eigentum an den Leistungen und Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SINN MEDIA zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet. Nutzt der Vertragspartner bereits vor Zahlung die Leistungen von SINN MEDIA, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

12. Nennung, Referenzen

12.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist SINN MEDIA bei der Nutzung der entstandenen Produktion durch den Vertragspartner sofern möglich in geeigneter Weise als Urheber zu nennen. 

12.2. SINN MEDIA hat das Recht, die Produktion bzw. die Leistungsgegenstände für die Eigenwerbung (z. B. in Werbematerialien, Demo-Reels, auf der Website, bei Wettbewerben und Festivals sowie auf Social Media) zu nutzen, ohne dass dem Vertragspartner dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 

12.3. SINN MEDIA ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Vertragspartners dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

13. Konzept- und Ideenschutz

13.1 Bereits durch die Aufforderung zur Erstellung eines Konzepts vor Abschluss des Hauptvertrages und die Annahme durch SINN MEDIA treten ein potentieller Vertragspartner und SINN MEDIA in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde. 

13.2 Der potentielle Vertragspartner anerkennt, dass SINN MEDIA bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 

13.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. Der potentielle Vertragspartner verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von SINN MEDIA im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. 

13.4 Der potentielle Vertragspartner kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei SINN MEDIA ein.

14.  Laufzeit und Beendigung dieses Vertrags

14.1. Diese Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung sowie eine Kündigung nach § 649 BGB ist ausgeschlossen.

14.2. Das Recht zur Beendigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon für beide Vertragsparteien unberührt.

15. Datenschutz

Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Vertragspartners sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Newsletter, sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen, Erweiterungen oder Beschränkungen dieser Vertragsbedingungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder von SINN MEDIA schriftlich bestätigt wurden. 

16.2. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung lässt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 

16.3.  Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von SINN MEDIA. SINN MEDIA ist berechtigt, den Vertragspartner auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.